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Ausschreibung der Abschlussprüfung der Nagarro SE und des Nagarro Konzerns für das Geschäftsjahr 2024

Die Nagarro SE („Nagarro“) schreibt das Mandat zur Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts der Nagarro SE und des Nagarro Konzerns für das Geschäftsjahr 2024 aus. Nagarro kommt damit der gesetzlich vorgeschriebenen Rotationspflicht bei börsennotierten Unternehmen nach. Die Ausschreibung wurde am 19. Juni 2023 im Bundesanzeiger veröffentlicht und kann unter https://www.bundesanzeiger.de eingesehen werden.  

Wirtschaftsprüfer/-innen und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften können ihr Interesse an der Ausschreibung bis zum 30. Juni 2023, 13:00 Uhr MESZ, per E-Mail an die Kontaktadresse audit.tender@nagarro.com  mitteilen. Nach Ablauf dieser Frist und Abschluss einer Vertraulichkeitsvereinbarung erfolgt die Bereitstellung der Ausschreibungsunterlagen an alle interessierten Wirtschaftsprüfer/-innen und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften zur Abgabe eines qualifizierten Angebots.

 

Aktienrückkauf 2023

Am 14. April 2023 hat der Vorstand der Nagarro SE beschlossen, von der durch die Hauptversammlung am 30. Oktober 2020 erteilten Ermächtigung gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG zum Rückkauf eigener Aktien Gebrauch zu machen.

Insgesamt sollen im Rahmen eines Aktienrückkaufprogramms bis zu 350.000 Aktien der Nagarro SE zurückerworben werden – entsprechend einem Anteil von rund 2,54 % des derzeitigen Grundkapitals –, wobei der Rückkauf auf eine solche Anzahl von Aktien begrenzt ist, die einem Gesamtvolumen von EUR 30 Mio. (ohne Erwerbsnebenkosten) entspricht.

Der Rückkauf wird in dem Zeitraum vom 24. April 2023 bis zum 31. Oktober 2023 und voraussichtlich in drei Tranchen von je EUR 10 Mio. stattfinden.

Nagarro SE hat die Bedingungen dieses Aktienrückkaufprogramms am 02. Mai 2023 nach Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung der Kommission (EU) Nr. 2016/1052 bekanntgemacht.

 

 

Veröffentlichung von Aktienrückkäufen in detaillierter und aggregierter Form nach Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung der Kommission (EU) Nr. 2016/1052

 

 

Aktienrückkauf 2022

Am 27. September 2022 hat der Vorstand der Nagarro SE beschlossen, von der durch die Hauptversammlung am 30. Oktober 2020 erteilten Ermächtigung gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG zum Rückkauf eigener Aktien Gebrauch zu machen.

Insgesamt sollen im Rahmen eines Aktienrückkaufprogramms bis zu 115.000 Aktien der Nagarro SE zurückerworben werden – entsprechend einem Anteil von rund 0,83 % des derzeitigen Grundkapitals –, wobei der Rückkauf auf eine solche Anzahl von Aktien begrenzt ist, die einem Gesamtvolumen von EUR 10 Mio. (ohne Erwerbsnebenkosten) entspricht.

Der Rückkauf wird in dem Zeitraum vom 30. September 2022 bis zum 30. November 2022 stattfinden.

Nagarro SE hat die Bedingungen dieses Aktienrückkaufprogramms am 29. September 2022 nach Art. 5 Abs. 1 lit a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung der Kommission (EU) Nr. 2016/1052 bekanntgemacht.

 

 

Veröffentlichung von Aktienrückkäufen in detaillierter und aggregierter Form nach Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung der Kommission (EU) Nr. 2016/1052

 

Datum Überblick Aktienrückkäufe Geschäfte in detaillierter Form Gesamtzahl der Aktien Ausgegebener Gesamtbetrag
30.09.2022-06.10.2022 [pdf] [pdf] 21.375 € 1.975.963,18
07.10.2022-13.10.2022 [pdf] [pdf] 27.017 € 2.481.010,17
14.10.2022-
20.10.2022
[pdf] [pdf] 23.677 € 2.310.234,75
21.10.2022 -
27.10.2022
[pdf] [pdf] 22.171 € 2.255.302,85
28.10.2022 -
31.10.2022
[pdf] [pdf] 9.627 € 977.419,39

 

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Gagan Bakshi
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19. März 2024